Kosten & Finanzierung
So wird außerklinische Intensivpflege finanziert
Ein Großteil der Kosten kann über Kranken- und Pflegekasse finanziert werden – zu Hause ebenso wie in einer betreuten Beatmungs- & Intensivpflege WG. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Dabei muss zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung sowie der Beantragung, um Sie möglichst schnell in ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zurückzuführen.
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkasse
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft
Pflegekasse
Pflegekasse
Wir übernehmen die Beantragung
Medizinische Maßnahmen werden von Ihrem behandelnden Ärzteteam verordnet und von der Krankenkasse übernommen – ebenso notwendige zusätzliche Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie.
Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung und die Pflege der Wohnräume finanziert die Pflegekasse. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
Auch der Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung wird gesondert geprüft. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Beantragung.
Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend und werden vollständig von der Pflegekasse finanziert.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Daniela Strebe – Pflegedienstleitung
Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Tel.: 05322 90 14 111 · Mobil: 0151 59490921
E-Mail: d.strebe@pflegedienst-sari.de
Ärztliche Verordnung
Kostenübernahme der außerklinischen Intensivpflege
Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch eine entsprechend qualifizierte Fachärztin bzw. einen entsprechend qualifizierten Facharzt erforderlich (z. B. aus der Lungenheilkunde, Intensivmedizin oder HNO-Heilkunde). Seit dem 01.01.2024 basiert diese Verordnung gemäß der Richtlinie für außerklinische Intensivpflege auf den Mustern 62 A–C und umfasst neben der Verordnung auch eine Potenzialerhebung sowie einen Behandlungsplan.
Wer übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege?
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden von der Krankenkasse übernommen. Für Pflegesachleistungen wird abhängig vom Pflegegrad auch die Pflegekasse in Anspruch genommen. Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten in der Regel ebenfalls – der Umfang hängt vom Anbieter und Tarif ab. Nach einem schweren Unfall kann auch ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient bestehen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch eine entsprechend qualifizierte Fachärztin bzw. einen entsprechend qualifizierten Facharzt erforderlich (z. B. aus der Lungenheilkunde, Intensivmedizin oder HNO-Heilkunde). Seit dem 01.01.2024 basiert diese Verordnung gemäß der Richtlinie für außerklinische Intensivpflege auf den Mustern 62 A–C. Neben der Verordnung umfasst sie auch eine Potenzialerhebung sowie einen Behandlungsplan.
Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten?
Private Krankenversicherungen sowie Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für eine intensivmedizinische Versorgung. In welchem Umfang, hängt vom einzelnen Anbieter und Tarif ab. Wir finden gemeinsam mit Ihrem Versicherungsträger eine individuelle Lösung.
Was gilt nach einem Unfall?
Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen nach einem schweren Unfall außerklinische Intensivpflege, besteht je nach Situation ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG), der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient*in. Ist z. B. eine dauerhafte Invalidität eingetreten, kann die Unfallversicherung die Kosten übernehmen.
Helfen Sie bei den Anträgen?
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche sowie bei der Beantragung und erstellen gemeinsam mit den Kostenträgern (Kranken- und Pflegekassen) einen Betreuungs- und Finanzierungsplan.
Kontakt
Gerne stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Seite. Sie können uns unverbindlich kontaktieren.
Wir sind für Sie da
Haben Sie noch Rückfragen?
Wir beraten Sie gern individuell.

