Außerklinische Intensivpflege
Alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand
Pflegedienst Sari hat sich auf die umfassende Versorgung tracheotomierter, intensivpflegebedürftiger und (nicht-)beatmeter Menschen im außerklinischen Bereich spezialisiert. Wir versorgen Sie in unserer Beatmungs- & Intensivpflege WG in Bad Harzburg oder in Ihren eigenen Räumlichkeiten.
In der Intensivpflege unterscheidet man zwischen Behandlungspflege und Grundpflege. Pflegedienst Sari bietet Ihnen alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand an – wir arbeiten eng mit Ihren Ärzt*innen und Kostenträgern zusammen und unterstützen Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme.
24 Std. Intensivpflege
24 Std. Intensivpflege
Beatmung & Trachealkanülen
Beatmung & Trachealkanülen
Behandlungspflege
Behandlungspflege
Grundpflege
Grundpflege
Aktivierende Pflege im multiprofessionellen Team
Wer ein Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenzugang) hat, vorübergehend oder dauerhaft betreut wird und sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege durch einen qualifizierten Pflegedienst.
Zum Beispiel COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Lungenerkrankungen mit Beatmungspflichtigkeit, respiratorische Ateminsuffizienz, Mukoviszidose, Muskelatrophie oder Muskeldystrophie Typ Duchenne.
Zum Beispiel ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), MS (Multiple Sklerose), Apoplex (Schlaganfall), Wachkoma, Koma, Schädelhirntrauma, Locked-in-Syndrom sowie angeborene oder erworbene Hirnschädigungen.
Zum Beispiel ein hoher Querschnitt, Querschnittslähmung oder Tetraplegie – ebenso versorgen wir Menschen mit Tumor-, Stoffwechsel- und genetischen Erkrankungen.
Wer ein Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenzugang) hat, vorübergehend oder dauerhaft betreut wird und sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege durch einen qualifizierten Pflegedienst.
Zum Beispiel COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Lungenerkrankungen mit Beatmungspflichtigkeit, respiratorische Ateminsuffizienz, Mukoviszidose, Muskelatrophie oder Muskeldystrophie Typ Duchenne.
Zum Beispiel ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), MS (Multiple Sklerose), Apoplex (Schlaganfall), Wachkoma, Koma, Schädelhirntrauma, Locked-in-Syndrom sowie angeborene oder erworbene Hirnschädigungen.
Zum Beispiel ein hoher Querschnitt, Querschnittslähmung oder Tetraplegie – ebenso versorgen wir Menschen mit Tumor-, Stoffwechsel- und genetischen Erkrankungen.
Ihre Ansprechpartnerin
Daniela Strebe – Pflegedienstleitung
Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Tel.: 05322 90 14 111 · Mobil: 0151 59490921
E-Mail: d.strebe@pflegedienst-sari.de
Kostenübernahme
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung
Die Behandlungspflege wird von Ihrem behandelnden Ärzteteam verordnet und von der Krankenkasse übernommen – ebenso wie alle notwendigen zusätzlichen Therapien, etwa Ergotherapie oder Logopädie. Die Grundpflege finanziert die Pflegekasse; dafür ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Bitte beachten Sie: Ohne Zuzahlungsbefreiung fallen für ärztliche Verordnungen die gesetzlichen Zuzahlungen an – Ihre Krankenkasse informiert Sie über eine mögliche Befreiung.
Wer hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege?
Jede Klientin bzw. jeder Klient mit Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenzugang), die/der vorübergehend oder dauerhaft betreut wird und sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege durch einen qualifizierten Pflegedienst.
Welche Erkrankungen versorgen Sie?
Zu den zugrunde liegenden Erkrankungen zählen unter anderem Lungenerkrankungen wie COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), neuromuskuläre Erkrankungen wie ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), muskuläre Erkrankungen wie Morbus Duchenne, neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall oder Wachkoma sowie Traumata und Unfälle, etwa ein hoher Querschnitt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch eine entsprechend qualifizierte Fachärztin bzw. einen entsprechend qualifizierten Facharzt erforderlich (z. B. aus der Lungenheilkunde, Intensivmedizin oder HNO-Heilkunde). Seit dem 01.01.2024 basiert diese Verordnung gemäß der Richtlinie für außerklinische Intensivpflege auf den Mustern 62 A–C. Neben der Verordnung umfasst sie auch eine Potenzialerhebung sowie einen Behandlungsplan.
Wer übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege?
Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden von der Krankenkasse übernommen. Für Pflegesachleistungen wird abhängig vom Pflegegrad auch die Pflegekasse in Anspruch genommen. Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten in der Regel ebenfalls – der Umfang hängt vom Anbieter und Tarif ab. Nach einem schweren Unfall kann auch ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient bestehen.
Versorgen Sie auch in den eigenen vier Wänden?
Ja. Neben unserer Beatmungs- & Intensivpflege WG versorgen und betreuen wir intensivpflegebedürftige und beatmete Klient*innen auch in den eigenen Räumlichkeiten. Wir beraten Sie gerne, ob eine Pflege durch unsere Fachkräfte möglich ist.
Welche Therapeut*innen sind eingebunden?
Wir arbeiten im multiprofessionellen Team und kommunizieren eng mit Ärzt*innen sowie Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Physiotherapeut*innen. Notwendige zusätzliche Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen.
Kontakt
Gerne stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Seite. Sie können uns unverbindlich kontaktieren.
Wir sind für Sie da
Haben Sie noch Rückfragen?
Wir beraten Sie gern individuell.
