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Außerklinische Intensivpflege

Beatmungsgerät mit Schlauchsystem am Pflegebett

Außerklinische Intensivpflege

Alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand

Pflegedienst Sari hat sich auf die umfassende Versorgung tracheotomierter, intensivpflegebedürftiger und (nicht-)beatmeter Menschen im außerklinischen Bereich spezialisiert. Wir versorgen Sie in unserer Beatmungs- & Intensivpflege WG in Bad Harzburg oder in Ihren eigenen Räumlichkeiten.

In der Intensivpflege unterscheidet man zwischen Behandlungspflege und Grundpflege. Pflegedienst Sari bietet Ihnen alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand an – wir arbeiten eng mit Ihren Ärzt*innen und Kostenträgern zusammen und unterstützen Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme.

Zielgruppe

Für wen ist außerklinische Intensivpflege?

Wer ein Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenzugang) hat, vorübergehend oder dauerhaft betreut wird und sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege durch einen qualifizierten Pflegedienst.

Zum Beispiel COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Lungenerkrankungen mit Beatmungspflichtigkeit, respiratorische Ateminsuffizienz, Mukoviszidose, Muskelatrophie oder Muskeldystrophie Typ Duchenne.

Zum Beispiel ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), MS (Multiple Sklerose), Apoplex (Schlaganfall), Wachkoma, Koma, Schädelhirntrauma, Locked-in-Syndrom sowie angeborene oder erworbene Hirnschädigungen.

Zum Beispiel ein hoher Querschnitt, Querschnittslähmung oder Tetraplegie – ebenso versorgen wir Menschen mit Tumor-, Stoffwechsel- und genetischen Erkrankungen.

Zielgruppe

Für wen ist außerklinische Intensivpflege?

Wer ein Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenzugang) hat, vorübergehend oder dauerhaft betreut wird und sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege durch einen qualifizierten Pflegedienst.

Zum Beispiel COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), Lungenerkrankungen mit Beatmungspflichtigkeit, respiratorische Ateminsuffizienz, Mukoviszidose, Muskelatrophie oder Muskeldystrophie Typ Duchenne.

Zum Beispiel ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), MS (Multiple Sklerose), Apoplex (Schlaganfall), Wachkoma, Koma, Schädelhirntrauma, Locked-in-Syndrom sowie angeborene oder erworbene Hirnschädigungen.

Zum Beispiel ein hoher Querschnitt, Querschnittslähmung oder Tetraplegie – ebenso versorgen wir Menschen mit Tumor-, Stoffwechsel- und genetischen Erkrankungen.

Ihre Ansprechpartnerin

Daniela Strebe – Pflegedienstleitung
Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Tel.: 05322 90 14 111 · Mobil: 0151 59490921
E-Mail: d.strebe@pflegedienst-sari.de

Beatmungsgerät mit Schlauchsystem am Pflegebett

Kostenübernahme

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung

Die Behandlungspflege wird von Ihrem behandelnden Ärzteteam verordnet und von der Krankenkasse übernommen – ebenso wie alle notwendigen zusätzlichen Therapien, etwa Ergotherapie oder Logopädie. Die Grundpflege finanziert die Pflegekasse; dafür ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Bitte beachten Sie: Ohne Zuzahlungsbefreiung fallen für ärztliche Verordnungen die gesetzlichen Zuzahlungen an – Ihre Krankenkasse informiert Sie über eine mögliche Befreiung.

Jede Klientin bzw. jeder Klient mit Tracheostoma (künstlicher Luftröhrenzugang), die/der vorübergehend oder dauerhaft betreut wird und sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf ambulante Intensivpflege durch einen qualifizierten Pflegedienst.

Zu den zugrunde liegenden Erkrankungen zählen unter anderem Lungenerkrankungen wie COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung), neuromuskuläre Erkrankungen wie ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), muskuläre Erkrankungen wie Morbus Duchenne, neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall oder Wachkoma sowie Traumata und Unfälle, etwa ein hoher Querschnitt.

Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch eine entsprechend qualifizierte Fachärztin bzw. einen entsprechend qualifizierten Facharzt erforderlich (z. B. aus der Lungenheilkunde, Intensivmedizin oder HNO-Heilkunde). Seit dem 01.01.2024 basiert diese Verordnung gemäß der Richtlinie für außerklinische Intensivpflege auf den Mustern 62 A–C. Neben der Verordnung umfasst sie auch eine Potenzialerhebung sowie einen Behandlungsplan.

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden von der Krankenkasse übernommen. Für Pflegesachleistungen wird abhängig vom Pflegegrad auch die Pflegekasse in Anspruch genommen. Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten in der Regel ebenfalls – der Umfang hängt vom Anbieter und Tarif ab. Nach einem schweren Unfall kann auch ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient bestehen.

Ja. Neben unserer Beatmungs- & Intensivpflege WG versorgen und betreuen wir intensivpflegebedürftige und beatmete Klient*innen auch in den eigenen Räumlichkeiten. Wir beraten Sie gerne, ob eine Pflege durch unsere Fachkräfte möglich ist.

Wir arbeiten im multiprofessionellen Team und kommunizieren eng mit Ärzt*innen sowie Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Physiotherapeut*innen. Notwendige zusätzliche Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen.

Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Seite. Sie können uns unverbindlich kontaktieren.

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Wir sind für Sie da

Haben Sie noch Rückfragen?

Wir beraten Sie gern individuell.

Frequently Asked Questions

The different types of care homes are residential homes, nursing homes, and specialist care homes, such as dementia care homes. Other types of residential care include assisted living and retirement villages. 

The main difference between a residential home and a nursing home is that a nursing home has a qualified nurse on-site 24-hours a day to provide necessary medical care. This means nursing homes can provide a higher level of care. 

If you or a loved one have moved into a care home but feel that you struggle to settle in, it is not the right fit or the location stops family from visiting regularly, you can change care homes. Make sure that you have read the terms of your contract to avoid any issues.

Depending on your financial circumstances and your care needs, you may be able to receive help with paying your care costs. If you have capital below a certain amount, which varies between countries in the UK, your local authority will contribute towards your fees. The NHS may cover your nursing care fees in some circumstances and there are a few benefits you can claim while living in a care home. 

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