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Kosten & Finanzierung

Zwei Pflegefachkräfte am Empfang der Intensivpflege-WG des Pflegedienstes Sari

Kosten & Finanzierung

So wird außerklinische Intensivpflege finanziert

Ein Großteil der Kosten kann über Kranken- und Pflegekasse finanziert werden – zu Hause ebenso wie in einer betreuten Beatmungs- & Intensivpflege WG. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Dabei muss zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterschieden werden. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung sowie der Beantragung, um Sie möglichst schnell in ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zurückzuführen.

Leistungsarten

Was wird wie finanziert?

Medizinische Maßnahmen werden von Ihrem behandelnden Ärzteteam verordnet und von der Krankenkasse übernommen – ebenso notwendige zusätzliche Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie.

Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung und die Pflege der Wohnräume finanziert die Pflegekasse. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

Auch der Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung wird gesondert geprüft. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Beantragung.

Die Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend und werden vollständig von der Pflegekasse finanziert.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Daniela Strebe – Pflegedienstleitung
Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Tel.: 05322 90 14 111 · Mobil: 0151 59490921
E-Mail: d.strebe@pflegedienst-sari.de

Zwei Pflegefachkräfte bei der Dokumentation am Empfang

Ärztliche Verordnung

Kostenübernahme der außerklinischen Intensivpflege

Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch eine entsprechend qualifizierte Fachärztin bzw. einen entsprechend qualifizierten Facharzt erforderlich (z. B. aus der Lungenheilkunde, Intensivmedizin oder HNO-Heilkunde). Seit dem 01.01.2024 basiert diese Verordnung gemäß der Richtlinie für außerklinische Intensivpflege auf den Mustern 62 A–C und umfasst neben der Verordnung auch eine Potenzialerhebung sowie einen Behandlungsplan.

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden von der Krankenkasse übernommen. Für Pflegesachleistungen wird abhängig vom Pflegegrad auch die Pflegekasse in Anspruch genommen. Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten in der Regel ebenfalls – der Umfang hängt vom Anbieter und Tarif ab. Nach einem schweren Unfall kann auch ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient bestehen.

Für die Kostenübernahme ist eine Verordnung durch eine entsprechend qualifizierte Fachärztin bzw. einen entsprechend qualifizierten Facharzt erforderlich (z. B. aus der Lungenheilkunde, Intensivmedizin oder HNO-Heilkunde). Seit dem 01.01.2024 basiert diese Verordnung gemäß der Richtlinie für außerklinische Intensivpflege auf den Mustern 62 A–C. Neben der Verordnung umfasst sie auch eine Potenzialerhebung sowie einen Behandlungsplan.

Private Krankenversicherungen sowie Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für eine intensivmedizinische Versorgung. In welchem Umfang, hängt vom einzelnen Anbieter und Tarif ab. Wir finden gemeinsam mit Ihrem Versicherungsträger eine individuelle Lösung.

Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen nach einem schweren Unfall außerklinische Intensivpflege, besteht je nach Situation ein Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG), der Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient*in. Ist z. B. eine dauerhafte Invalidität eingetreten, kann die Unfallversicherung die Kosten übernehmen.

Ja. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche sowie bei der Beantragung und erstellen gemeinsam mit den Kostenträgern (Kranken- und Pflegekassen) einen Betreuungs- und Finanzierungsplan.

Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Seite. Sie können uns unverbindlich kontaktieren.

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Wir sind für Sie da

Haben Sie noch Rückfragen?

Wir beraten Sie gern individuell.

Frequently Asked Questions

The different types of care homes are residential homes, nursing homes, and specialist care homes, such as dementia care homes. Other types of residential care include assisted living and retirement villages. 

The main difference between a residential home and a nursing home is that a nursing home has a qualified nurse on-site 24-hours a day to provide necessary medical care. This means nursing homes can provide a higher level of care. 

If you or a loved one have moved into a care home but feel that you struggle to settle in, it is not the right fit or the location stops family from visiting regularly, you can change care homes. Make sure that you have read the terms of your contract to avoid any issues.

Depending on your financial circumstances and your care needs, you may be able to receive help with paying your care costs. If you have capital below a certain amount, which varies between countries in the UK, your local authority will contribute towards your fees. The NHS may cover your nursing care fees in some circumstances and there are a few benefits you can claim while living in a care home. 

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