Behandlungs- & Grundpflege
Nach SGB V und SGB XI – fachgerecht und individuell
Neben der intensivmedizinischen Versorgung übernehmen unsere examinierten Pflegefachkräfte die Behandlungspflege nach SGB V und die Grundpflege nach SGB XI – in unserer Beatmungs- & Intensivpflege WG oder in Ihren eigenen Räumlichkeiten.
Jeder Mensch ist einzigartig. Deshalb stimmen wir die Versorgung individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ab und arbeiten eng mit Ihren Ärzt*innen und Therapeut*innen zusammen.
Behandlungspflege (SGB V)
Behandlungspflege (SGB V)
Wundversorgung nach ICW
Wundversorgung nach ICW
Grundpflege (SGB XI)
Grundpflege (SGB XI)
Pflegebesuch
Pflegebesuch
Multiprofessionelles Team
Multiprofessionelles Team
Aktivierende Pflege
Jeder Mensch ist einzigartig – daher wird die Versorgung individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten.
Behandlungspflege wird von Ihrem behandelnden Ärzteteam verordnet. Wir setzen sie in enger Abstimmung um und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Aktivierende Pflege zur Stärkung vorhandener Ressourcen ist fester Bestandteil unserer Versorgung.
Wir beraten pflegende Angehörige, begleiten zu Ausflügen und helfen bei Behördengängen und Anträgen.
Ihre Ansprechpartnerin
Daniela Strebe – Pflegedienstleitung
Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Tel.: 05322 90 14 111 · Mobil: 0151 59490921
E-Mail: d.strebe@pflegedienst-sari.de
Kostenübernahme
Krankenkasse und Pflegekasse
Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Die Grundpflege finanziert die Pflegekasse. Für die Kostenübernahme der Grundpflege und die Beantragung notwendiger Pflegehilfsmittel ist eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich.
Was gehört zur Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, z. B. das Absaugen von Trachealsekret, die Kontrolle der Vitalfunktionen, die Versorgung von Tracheostoma und PEG (Ernährungssonde durch die Bauchdecke), die Hautpflege sowie die Verabreichung von Medikamenten.
Was gehört zur Grundpflege?
Zur Grundpflege zählen unter anderem die Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung sowie das Zubereiten von Mahlzeiten und die Pflege der Wohnräume.
Wer bezahlt Behandlungs- und Grundpflege?
Die Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Die Grundpflege wird von der Pflegekasse finanziert – Voraussetzung ist eine Einstufung in einen Pflegegrad.
Versorgen Sie auch in den eigenen vier Wänden?
Ja. Neben unserer Beatmungs- & Intensivpflege WG versorgen und betreuen wir intensivpflegebedürftige und beatmete Klient*innen auch in den eigenen Räumlichkeiten. Wir beraten Sie gerne, ob eine Pflege durch unsere Fachkräfte möglich ist.
Welche Therapeut*innen sind eingebunden?
Wir arbeiten im multiprofessionellen Team und kommunizieren eng mit Ärzt*innen sowie Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Physiotherapeut*innen. Notwendige zusätzliche Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen.
Kontakt
Gerne stehen wir Ihnen bei jeglichen Fragen zur Seite. Sie können uns unverbindlich kontaktieren.
Wir sind für Sie da
Haben Sie noch Rückfragen?
Wir beraten Sie gern individuell.

